Wanderordnung

Wanderordnung

Die meisten der folgenden Regeln sind vom gesunden Menschenverstand geprägt und somit selbstverständlich.

Auf zweckmäßige wetterfeste Kleidung sowie das Verhalten in der Natur und gegenüber Mitwanderern wird daher auch nicht eingegangen.

1.       Die Teilnahme an Wanderungen, Bus- und Pkw-Fahrten erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für Schäden und Unfälle haftet weder der Verein noch die Wanderführung. Das gilt auch für Fahrten mit privatem Pkw.

2.       Die Wanderungen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Bei extremen Wetterbedingungen kann aus Sicherheitsgründen die Wanderung kurzfristig abgesagt werden.

3.       Bei Zugfahrten kann in Abstimmung mit der Wanderführung eine andere Zustiegsstelle vereinbart werden.

4.       Die Wanderführung trifft alle erforderlichen Vorbereitungen und trägt die Verantwortung für die planmäßige Durchführung der Wanderung. Sie bestimmt den Weg, das Wandertempo, den Beginn und das Ende der Ruhepausen und kann, wenn außergewöhnliche und unvorhergesehene Hindernisse die geplante Durchführung der Wanderung nicht ratsam erscheinen lassen, Änderungen oder Kürzungen des Wanderweges vornehmen.

5.       Die Wanderführung hat das Recht, Wanderfreunden (Mitglieder oder Gäste), die offensichtlich mit der geplanten Wanderung überfordert sind, von der Teilnahme abzuraten. Wer nach Aufforderung der Wanderführung zur Weiterwanderung an den Ruheplätzen zurückbleibt, wer von der Fahr- und Wanderstrecke abweicht oder zurück- bleibt, verzichtet damit auf die Fürsorge der Wanderführung.

6.       Schon zu Beginn der Wanderung ist der Wanderführung mitzuteilen, wenn ein Teilnehmer bei der geplanten Einkehr nicht mit einkehren möchte.

7.       Die Teilnehmer werden gebeten, der Wanderführung mitzuteilen, wenn sie die Wanderung vorzeitig abbrechen wollen.

8.       Alle Teilnehmer werden im Interesse eines guten Gelingens der Wanderungen gebeten, den Anordnungen der Wanderführung nachzukommen.

9.       Das Mitbringen von Hunden ist nur nach Rücksprache mit der Wanderführung erlaubt.

10.   Für Mitglieder des Eifelvereins besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung.

11.   Anmeldungen zu Aktivitäten (Tages-, Mehrtages- und Ferienwanderungen, Bus- und Pkw-Fahrten) sind in jedem Fall verbindlich und verpflichten auch bei Nichtteilnahme zur Zahlung der angefallenen Kosten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. Mitglieder haben stets Vorrang vor Gästen. Anmeldungen zu Aktivitäten (Tages-, Mehrtages- und Ferienwanderungen, Bus- und Pkw-Fahrten) sind in jedem Fall verbindlich und verpflichten auch bei Nichtteilnahme zur Zahlung der angefallenen Kosten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. Mitglieder haben stets Vorrang vor Gästen.  

12.   Anmeldungen zu Aktivitäten (Tages-, Mehrtages- und Ferienwanderungen, Bus- und Pkw-Fahrten) sind in jedem Fall verbindlich und verpflichten auch bei Nichtteilnahme zur Zahlung der angefallenen Kosten, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. Mitglieder haben stets Vorrang vor Gästen.

Durch Antritt der Wanderung bzw. der Reise erkennt jeder Teilnehmer die Wanderordnung an.

Gäste sind herzlich willkommen. Auch für sie gilt die Wanderordnung.

Bei Pauschalreisen wird im Sinne von §651 BGB für die Teilnehmer eine Reiseveranstalter- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

 

Merke:

Wanderführer sind keine bezahlten Reiseleiter, sondern

leidenschaftliche Wanderer, die  e h r e n a m t l i c h  Gleichgesinnten die Schönheiten und Besonderheiten einer Landschaft näher bringen wollen!

Also:   Freundlich sein und loben!

            Frischauf und viel Spaß beim Wandern.

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